Ennigerloh wird im Kreistag über die Bezirke 18 und 19 vertreten.

Der Bezirk 18 setzt sich zusammen aus den Ennigerloher Wahlbezirken 6 und 10-16

Der Bezirk 19 setzt sich zusammen aus den Ennigerloher Wahlbezirken 1-9, außer 6

 

Im Vorfeld der Kommunalwahl am 14. September 2025 hat der Kreiswahlausschuss des Kreises Warendorf die Neuzuschnitte der 27 Kreiswahlbezirke beschlossen. Grund dafür ist eine Änderung des Kommunalwahlgesetzes NRW, nach der künftig nicht mehr die Einwohnerzahl, sondern die Zahl der Wahlberechtigten Grundlage für die Einteilung der Wahlbezirke ist.

Hintergrund: Gesetzliche Neuregelung
Ziel der Änderung ist die Wahrung der Wahlrechtsgleichheit. Jede Stimme soll gleiches Gewicht haben – unabhängig davon, in welchem Teil des Kreisgebiets jemand wählt. Bisherige Ungleichgewichte aufgrund stark unterschiedlich großer Bezirke sollen dadurch vermieden werden.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt, seit mindestens 16 Tagen mit Hauptwohnsitz im Wahlgebiet gemeldet ist und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt.

Zur Neuberechnung wurde die Zahl der Wahlberechtigten im Kreis Warendorf zum Stichtag 30. April 2024 herangezogen:

 



 

Quelle: Kreis Warendorf